Sonderkennzeichen auf österreichischen Kfz
Jedes Kfz -Kennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. Für Kfz , die von obersten Verwaltungsorganen, bestimmten Behörden bzw. staatsnahen Unternehmen sowie von Mitgliedern des diplomatischen Personals u.a. verwendet werden, gibt es eigene Abkürzungen. Diese sind in den folgenden Tabellen angeführt.
Bundesorgane
Diese Tabelle zeigt Sonderkennzeichen der Bundesorgane auf österreichischen Kraftfahrzeugen.
Abkürzung
Verwendung des Fahrzeugs bestimmt für
A
den Bundespräsidenten
die Präsidenten des Nationalrates
die Präsidenten des Bundesrates
die Mitglieder der Bundesregierung
die Staatssekretäre
die Mitglieder der Volksanwaltschaft
den Präsidenten/Vizepräsidenten des Rechnungshofes
den Präsidenten/Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes
den Präsidenten/Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes
den Präsidenten/Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes
Landesorgane
Bei Fahrzeugen, die zur Verwendung für die Präsidenten der Landtage sowie für die Mitglieder der Landesregierungen und die Mitglieder der Landesvolksanwaltschaften bestimmt sind, werden folgende Abkürzungen verwendet:
Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen auf Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen bestimmter Landesorgane an.
Abkürzung
für das Bundesland
B
Burgenland
K
Kärnten
N
Niederösterreich
O
Oberösterreich
S
Salzburg
ST
Steiermark
T
Tirol
V
Vorarlberg
W
Wien
Behörden bzw. staatsnahe Unternehmen
Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen der Behörden beziehungsweise staatsnahen Unternehmen auf österreichischen Kraftfahrzeugen.
Abkürzung
Verwendung des Fahrzeugs im Bereich
BD
Bundesbusdienst – Omnibusse, die zur Verwendung im Kraftfahrlinienverkehr der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der Post- und Telegraphenverwaltung bestimmt sind
BH
Bundesheer
BP
Bundespolizei
FV
Finanzverwaltung
FW
Feuerwehr
JW
Justizwache
PT
Post
Diplomatisches Personal u.a.
Folgende Zeichen dürfen an bestimmten Fahrzeugen angebracht werden:
Diese Tabelle zeigt Sonderkennzeichen auf österreichischen Kraftfahrzeugen von diplomatischem Personal und anderen.
Zeichen
Langform
Anbringung unter anderem an
CD
corps diplomatique
Dienstfahrzeugen internationaler Organisationen in Österreich oder Kfz von Mitgliedern des diplomatischen Personals der ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden in Österreich
CC
corps consulaire
Kfz ausländischer Berufskonsuln in Österreich
Bei Fahrzeugen von Mitgliedern des diplomatischen Korps in Wien, von Beamten internationaler Organisationen in Österreich mit gleichartiger Rechtsstellung und anderen setzt sich das Kennzeichen grundsätzlich aus der Abkürzung für das Bundesland und dem Buchstaben "D" zusammen (z.B. Abkürzung "WD" für Fahrzeuge von Wiener Diplomaten). Bei Fahrzeugen mit dem Standort in Graz wird an Stelle der Landesabkürzung die Bezeichnung der Behörde verwendet.
Bei Fahrzeugen von Mitgliedern des Konsularkorps in Österreich setzt sich das Kennzeichen grundsätzlich aus der Abkürzung für das Bundesland und dem Buchstaben "K" zusammen (z.B. Abkürzung "WK" für das Konsularkorps Wien). Bei Fahrzeugen mit dem Standort in Graz wird an Stelle der Landesabkürzung die Bezeichnung der Behörde verwendet.
Rechtsgrundlagen
§ 26 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Letzte Aktualisierung: 4. April 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion