Fischen in Oberösterreich – Verbote und Strafen
Verbote
Der Fischfang muss weidgerecht ausgeübt werden. Insbesondere ist es verboten, zum Fischfang Vorrichtungen, Fangmittel und Methoden zu gebrauchen, die den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit widersprechen.
Bei der Ausübung des Fischfangs in Oberösterreich sind – unter anderem – folgende Handlungen verboten:
Verwendung von Sprengstoffen, Schusswaffen, Harpunen, Betäubungsmitteln und Giften
Einsatz elektrischen Stroms
Verwendung von Fischfallen und ständigen Fangvorrichtungen
Stechen, Anreißen, Prellen und Keulen
Verwendung künstlicher Lichtquellen
Verwenden von lebenden Wirbeltieren als Köder
Unbeaufsichtigtes Auslegen einer Angelrute
Fischfang in Einrichtungen zum Durchzug der Fische (z.B. Fischwege, Schleusen usw. ) sowie an den Ein- und Ausmündungen solcher Einrichtungen
Strafen bei Übertretung
Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen:
Ausübung des Fischfangs ohne Fischerlegitimationen oder ohne diese bei sich zu führen, oder diese den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie den Fischereischutzorganen auf deren Verlangen nicht auszuhändigen
Verstoß gegen die Schonzeiten bzw. Nichtbeachtung der Mindestfangmaße
Verwendung verbotener Fangmethoden
Verwaltungsübertretungen sind mit einer Geldstrafe bis zu 2.200 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro zu bestrafen.
Rechtsgrundlagen
Oö. Fischereigesetz 2020
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion