Nährwertangaben auf vorverpackten Lebensmitteln
Laut EU -Verbraucherinformationsverordnung (LMIV) sind seit 13. Dezember 2016 verpackte Lebensmittel verpflichtend mit einer Nährwertinformation zu versehen.
Voraussetzungen
Verpflichtende Kennzeichnung von Kalorien- und Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln
Verpflichtend ist die Angabe folgender "Big Seven " in Tabellenform bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter:
Brennwert
Fett
gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
Zucker
Eiweiß
Salz
Ausnahmen für österreichische Klein- und Handwerksbetriebe
Die EU -Verordnung bietet Raum für Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung.
So sind u.a. Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die
direkt
in kleinen Mengen
durch die Herstellerin/den Hersteller an die Endverbraucherin/den Endverbraucher
oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an die Endverbraucherin/den Endverbraucher abgeben,
von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen .
Weitere Informationen zur Auslegung der Ausnahmebestimmungen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (siehe unter Zusätzliche Informationen ).
Rechtsgrundlagen
EU -Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011
Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz